Wenn Zahlen lügen

Wenn Zahlen lügen

Wenn Zahlen lügen 1109 739 SOS - Save our Spectrum
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Das Präsidium der Bundesnetzagentur. Von links nach rechts: Vizepräsident Dr. Wilhelm Eschweiler, Präsident Jochen Homann und Vizepräsident Peter Franke (Quelle: Bundesnetzagentur)

Laut Bundesnetzagentur müssen sich Nutzer drahtloser Produktionsmittel (PMSE) keine Sorgen machen. Die Behörde behauptet:

„In der Summe sind mehr als 440 MHz (…) für Funkmikrofone zur Nutzung bzw. Mitnutzung verfügbar. Im Zuge einer Vergabe des 700-MHz-Bandes stehen damit aus Sicht der Kammer für die Nutzer drahtloser Produktionsmittel ausreichend Frequenzen zur Verfügung.“[1]

Unsere Technik- und Rechtsexperten haben überprüft, ob diese Behauptung stimmt.

Papier ist geduldig

Das Ergebnis: Die Behörde hat virtuos Frequenzen zusammengestellt. Sie will damit den Eindruck erwecken, dass auch nach einer Versteigerung des 700-MHz-Bandes, der so genannten „Digitalen Dividende 2“, genügend Spektrum für PMSE zur Verfügung steht. Leider beruht diese Darstellung aber allenfalls auf theoretischen Überlegungen – die tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten sehen anders aus.

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Das Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. (Quelle: Bundesnetzagentur)

Störungen nicht berücksichtigt

In vielen der von der Bundesnetzagentur genannten Frequenzbereiche gibt es Störungen, die einen professionellen Einsatz drahtloser Produktionsmittel unmöglich machen. Die wiederholten Hinweise von Herstellern und Nutzern diesbezüglich kennt die Behörde, sie wurden aber außer Acht gelassen. Für einige der aufgeführten Frequenzen gibt es nicht einmal Equipment auf dem Markt, weil wegen der vorhandenen Störungen niemand die Geräte nachfragt.

Analyse beweist: niemals 440 MHz

Betrachtet man die Fakten, muss man zu dem Ergebnis kommen, dass nach der geplanten Frequenzauktion im Mai oder Juni 2015 allenfalls ein Bruchteil von 440 MHz zur Verfügung steht. Nach unserer Rechnung sind es nur rund 160 MHz – diese reichen für eine gesicherte Arbeit der Kultur- und Kreativindustrie in Deutschland definitiv nicht aus. Bundesregierung und Bundesnetzagentur sind aufgefordert, für ausreichend qualitativ geeignetes Ersatzspektrum zu sorgen. Nur so können drahtlose Produktionsmittel weiter im erforderlichen Umfang eingesetzt werden – falsche Versprechen helfen nicht weiter.

Lesen Sie nachfolgend unsere Analyse im Detail. Download:

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[1] Rdz 165ff Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 28. Januar 2015 zur Anordnung und Wahl des Verfahrens sowie über die Festlegungen und Regeln im Einzelnen (Vergaberegeln) und über die Festlegungen und Regelungen für die Durchführung des Verfahrens (Auktionsregeln) zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1800 MHz sowie weiterer Frequenzen im Bereich 1452 – 1492 MHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten; Entscheidung gemäß §§ 55 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 10, 61 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3,Abs. 4 und Abs. 6, 132 Abs. 1 und Abs. 3 TKG- Aktenzeichen: BK1-11/003

Vollständiges Dokument zum Download:

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