EU-Frequenzbeschluss lässt Kulturwirtschaft links liegen

EU-Frequenzbeschluss lässt Kulturwirtschaft links liegen

EU-Frequenzbeschluss lässt Kulturwirtschaft links liegen 994 663 SOS - Save our Spectrum
Drapeaux

EU-Flaggen vor dem Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel. Foto: © European Union, 2015 / Etienne Ansotte

Noch kurz vor Weihnachten 2016 haben sich das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die Europäische Kommission in einem so genannten „Trilog“ über die Zukunft des UHF-Spektrums geeinigt. Es stellt derzeit die unverzichtbare Grundlage für professionelle Produktionen mit drahtloser Technik in Europa dar. Der Beschluss betrifft den Frequenzbereich 694 – 790 MHz, der in Deutschland als „Digitale Dividende 2“ bereits an den Mobilfunk versteigert worden ist, und den noch verbleibenden Rest an UHF-TV-Spektrum zwischen 470 -694 MHz.

Weitere Frequenzverluste bis 2030

Die drei Organe der EU bekräftigen in ihrer Übereinkunft zwar, dass das restliche UHF-TV-Band 470 -694 MHz noch bis zum Jahr 2030 vorrangig für digitales terrestrisches Fernsehen (DTT) zur Verfügung stehen soll. Jedem Mitgliedstaat ist aber erlaubt, den Frequenzbereich bei Bedarf bereits vorher für den Mobilfunk zu öffnen. So könnten drahtlose Mikrofone, die Frequenzlücken zwischen den TV-Kanälen nutzen, bereits vor 2030 aus dem UHF-Spektrum verdrängt werden.

Wie in Deutschland sieht der Trilog außerdem in ganz Europa die vollständige Räumung des Bereichs 694-790 MHz (Digitale Dividende 2) für den Mobilfunk vor und setzt eine Zeitvorgabe bis 2020. In den kommenden Wochen soll das Ergebnis der Einigung förmlich verabschiedet werden.

Nach 2030 droht Totalverlust des UHF-Bandes

„Zwar ist positiv anzuerkennen, dass drahtlose Produktionsmittel im Trilog überhaupt erwähnt wurden“, erklärt Helmut G. Bauer, Gründer der Initiative „SOS – Save Our Spectrum“. „Deutlich wird aber auch, dass die Kommission drahtloser Produktionstechnik gegenüber dem Mobilfunk nur wenig Bedeutung beimisst – obwohl diese ein unverzichtbares Arbeitsinstrument in der Kultur- und Kreativwirtschaft darstellt. Es ist deshalb zu erwarten, dass die Kommission Funkmikrofone ab 2030 endgültig aus dem UHF-Spektrum verbannen wird. Nach diesem Beschluss stellen wir uns die Frage, wie ernst man die wiederkehrenden Beteuerungen der EU-Organe zur Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft noch nehmen kann.“

Bislang keine Strategie für alternative Frequenzen

Der EU-Kommission liegen zahlreiche von ihr selbst in Auftrag gegebene Untersuchungen vor, die belegen, dass das UHF-Spektrum das wichtigste Frequenzband für den Einsatz von drahtlosen Produktionsmittel ist. Weder die Kommission noch die Mitgliedstaaten haben bisher einen Plan vorgelegt, in welchen Frequenzbereichen drahtlose Mikrofone in Zukunft dauerhaft funken sollen. Alternative Funkspektren müssen geeignet sein, den Verlust der Frequenzen in den 700- und 800-MHz-Bändern in Qualität und Menge zu kompensieren.

Zwar hatte die EU-Kommission ihr Beratungsorgan Radio Spectrum Policy Group (RSPG) Mitte 2016 damit beauftragt, eine langfristige Frequenzstrategie für drahtlose Produktionsmittel auszuarbeiten. Ein kommentierungsfähiger Erstentwurf wird voraussichtlich jedoch nicht vor November 2017 vorliegen.

EU-Kommission will Mitgliedstaaten entmachten

Den Trilog hat die EU-Kommission auch dazu genutzt, ihre Zuständigkeiten auszuweiten. Die Einigung enthält grundlegende Weichenstellungen für ihre künftigen Befugnisse. Damit ist die Kommission ihrem Ziel der Entmachtung der Mitgliedstaaten bei Frequenzfragen ein großes Stück nähergekommen. Insbesondere auch die deutschen Bundesländer mit ihren Zuständigkeiten für Rundfunk und Kultur drohen dabei auf der Strecke zu bleiben.

 


 

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