Bundesnetzagentur informiert über Beantragung von Frequenzen

Bundesnetzagentur informiert über Beantragung von Frequenzen

Bundesnetzagentur informiert über Beantragung von Frequenzen 1772 1181 SOS - Save our Spectrum

Das Verfahren zur Beantragung von Frequenznutzungsrechten im Bereich von 3.700 – 3.800 MHz für Anwendungen des drahtlosen Netzzugangs für lokale Anwendungen hat begonnen. Darauf macht die Bundesnetzagentur aufmerksam.

Die Formblätter für die Antragstellung können unter www.bundesnetzagentur.de/lokalesbreitband abgerufen werden. Eine zügige Bearbeitung der Anträge auf Frequenzzuteilung kann nur sichergestellt werden, wenn die Anträge in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse 226.lokalesbreitband@bnetza.de gesandt werden. Dabei ist insbesondere das Excel-Antragsformblatt in der jeweils aktuellen Form zu verwenden.

Die Bundesnetzagentur hat zudem die Gebühren für Frequenzen im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz festgelegt. Die Gebühren fallen moderater aus als zunächst angenommen und vom Bundesfinanzministerium gefordert.

Die Gebühr wird in jedem Einzelfall nach folgender Gebührenformel errechnet:

Gebühr = 1000 + B * t * 5 * (6a1 + a2).

  • 1.000 gibt den Sockelbetrag in € an,
  • B bezeichnet die Bandbreite in MHz (min. 10 bis max. 100 MHz),
  • t die Laufzeit der Zuteilung in Jahren (z.B. 10 Jahre),
  • a die Fläche in km² mit einer Differenzierung zwischen der Siedlungs- und Verkehrsfläche (a1) und anderen Flächen (a2).

Die Initiative „SOS – Save Our Spectrum” hat von Beginn an dafür gekämpft, dass der Bereich von 3.700 – 3.800 MHz nicht versteigert wird, sondern Unternehmen und drahtlosen Produktionsmitteln zur Verfügung steht. In Großbritannien ist dieser Bereich mit 3.800 – 4.200 MHz noch größer. So sollte es nach Meinung von SOS in ganz Europa sein. Vor allem Deutschland sollte dem Beispiel der britischen Nachbarn folgen.

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