5G-Frequenzen nicht nur für den Mobilfunk

5G-Frequenzen nicht nur für den Mobilfunk

5G-Frequenzen nicht nur für den Mobilfunk 1920 1280 SOS - Save our Spectrum

Wie geht es weiter mit den Frequenzen für den neuen 5G-Standard in Europa?

Nicht nur in Deutschland ist das einer der drängenden Fragen in der Frequenzpolitik. Die EU-Kommission, der Rat und das EU-Parlament haben am 2. März 2018 eine vorläufige Einigung über die „Richtlinie für einen Europäischen Kodex für Elektronische Kommunikation“ erzielt. Der Abschluss der Verhandlungen wird in den nächsten Monaten erwartet.

Mariya Gabriel, EU-Kommissarin für digitale Wirtschaft und Gesellschaft; Fotoquelle: EU Press

Danach werden die gemeinsamen Vorschriften zur Regelung der Telekommunikationsbranche geändert. Vorgeschlagen wird unter anderem die Einführung neuer Bestimmungen zur Förderung des Aufbaus sehr schneller Funknetze, die den neuen Übertragungsstandard 5G nutzen. Mit ihnen sind Geschwindigkeiten von Gigabits pro Sekunde möglich.

Mariya Gabriel, Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, betonte in diesem Zusammenhang: „Mit dieser politischen Einigung haben die Gesetzgeber den von uns vorgelegten Fahrplan für Frequenzen für 5G in Stein gemeißelt. […] Im Jahr 2025 soll die 5G-Gigabit-Gesellschaft kommen. Dies kann nur passieren, wenn sich Telekommunikationsunternehmen, vertikale Industrien und öffentliche Behörden dazu verpflichten, ihre Anstrengungen zu bündeln und in die gleiche Richtung zu gehen.“

Auf Nachfrage eines Mitstreiters der Initiative SOS – Save-Our-Spectrum hat die Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (CNECT) der EU-Kommission ihr Vorhaben präzisiert und erklärt: „Grundsätzlich ist die Vergabe von Frequenznutzungsrechten nicht auf Mobilfunkbetreiber beschränkt. Die Regeln für die Frequenzvergabe sowie die Lizenzbedingung werden auf nationaler Ebene bestimmt, könnten jedoch durch gewisse Harmonisierungsvorgaben von der EU Ebene beeinflusst werden. Frequenznutzungsrechte könnten auch lokalen oder regionalen Charakter haben, um innovativen 5G Diensten gerecht zu werden. In solchen Fällen kann und soll Funkspektrum auch an kleinere Unternehmen für geographisch beschränkte Nutzung zugeteilt werden.“

Diese Position ist eine Hauptforderung von SOS um sicherzustellen, dass auch Anwender von drahtlosen Produktionsmitteln in Zukunft 5G-Spektrum nutzen können, ohne auf den Mobilfunk angewiesen zu sein.

In Deutschland hat die Bundesnetzagentur dafür 100 MHz im Bereich 3,7 bis 3,8 GHz vorgesehen. Er soll allen Industriebereichen offen stehen, die 5G nutzen wollen (Industrie 4.0). Daher ist es als Unterstützung der deutschen Position zu sehen, wenn die EU-Kommission nun schreibt: „Mobilfunkunternehmen sollten nicht die ausschließlichen Inhaber von Frequenznutzungsrechten sein. Sie könnten allerdings in vielen Fällen durch vertragliche Vereinbarungen bestimmte 5G Dienste an kleinere Anwender anbieten, so dass letztere nicht in Frequenznutzungsrechten oder in eigener Infrastruktur investieren müssen. Die Frequenzregulierung soll flexibel sein und verschiedene Geschäftsmodelle in einer freien Marktentscheidung unterstützten.“

SOS hat sich in einer Anhörung der Bundesnetzagentur dafür eingesetzt doppelt so viel Spektrum bereitzustellen, weil sie einen höheren Bedarf prognostiziert.

 

[print_link]

Print Friendly, PDF & Email