Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung!

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung!

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung! 1280 853 SOS - Save our Spectrum

Wenn Sie drahtlose Produktionsmittel im 700-MHz-Band oder im Bereich zwischen 470 und 694 MHz betreiben, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigungszahlung für Ihre bestehende Ausrüstung geltend machen. Denn die Frequenzen 694 MHz – 790 MHz müssen nach der „Digitalen Dividende 2“ bis spätestens 2019 komplett geräumt sein. Im Band 470 – 694 MHz sind wegen der Umstellung des Antennenfernsehens auf den neuen Standard DVB-T2 HD vermehrt Störungen zu erwarten.

Soweit Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung bislang nicht näher geprüft haben, geben wir im nachfolgenden Merkblatt einen Überblick über die Kriterien. Sie können es über diesen Weblink oder als PDF-Datei abrufen:

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Laut dem übergeordnet zuständigen Bundesverkehrsministerium sind die für die Entschädigung bereitstehenden Finanzmittel bislang bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Wer die Voraussetzungen für eine Ausgleichszahlung erfüllt, sollte also kein Geld verschenken.

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